15.04.2024
Pflicht zur Unternehmensplanung
nicht nur in der Finanzplanung gemäß StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern (u. a. GmbH, GmbH & Co. KG, AG)
Der Tipp des Monats Mai 2024 steht Ihnen hier zur Verfügung:
Pflicht zur Unternehmensplanung
Klaus Steinseifer
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