18.06.2021
Ein Gastbeitrag aus dem Kompetenzzentrum Unternehmensentwicklung KOMOne
Zeiterfassung

Zeiterfassung - Bild von Michael Gaida auf Pixabay
Gesetzliche Vorgaben und Arbeitsrecht
Ein Gesetz für die Arbeitszeiterfassung gibt es bisher nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied jedoch mit dem Urteil vom 14. Mai 2019, dass eine gewisse Arbeitszeiterfassung national umgesetzt werden muss. Es wurde entschieden, dass alle Arbeitgeber in den europäischen Mitgliedsstaaten durch das EU-Recht verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch und lückenlos zu erfassen.
Diese Dokumentation war bisher nur in speziellen Branchen, bei Überstunden oder für Mini-Jobber vom Gesetzgeber gefordert.
Vorteile der Arbeitszeiterfassung
Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben
Haben Sie eine Arbeitszeiterfassung? Die Behörden prüfen das! Ob digital oder handschriftlich - beides ist möglich.
Sie haben jederzeit einen Überblick über die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter
Wer ist anwesend/abwesend, werden die vereinbarten Arbeitszeiten eingehalten oder gar Überstunden aufgebaut? Ihre Mitarbeiter können jederzeit ihre Arbeitszeiten selbständig einsehen und im System auch ihre Abwesenheiten erkennen – das spart ihren Mitarbeitern und Ihnen viel Zeit und Aufwand.
Verbessert die Einschätzung der Aufgaben
Sie lernen den Aufwand von Aufgaben besser einzuschätzen. Sie sehen sofort, wie rentabel gearbeitet wird, ob und wo zu viel Zeit investiert wird. Welcher Mitarbeiter wendet zu viel Zeit auf, um seine Aufgaben zu erledigen und wer von Ihren Mitarbeitern hat noch Kapazitäten frei.
Misstrauen vorbeugenVertrauensarbeitszeit kann leider auch zu Misstrauen führen, wenn ein Mitarbeiter sich falsch wahrgenommen fühlt, da er in seiner Wahrnehmung zu viel und Kollegen zu wenig arbeiten. Hier kann die Arbeitszeiterfassung die zwingend notwendige Transparenz schaffen.
Digital oder analog
Ob die Zeiterfassung digital oder auch handschriftliche erfolgen soll, ist noch nicht entschieden, die Mehrheit der Juristen meint, dass eine manuelle Zeiterfassung ausreichend sein kann, wenn sie unveränderlich ist.
Fazit
In unserer Arbeitswelt, in der Burnout zur Volkskrankheit geworden ist und sich die Anzahl der Überstunden auf Rekordniveau befindet, kann man das Urteil des EuGHs als weitsichtige Maßnahme zum Schutz der Arbeitnehmer betrachten. Wie das allerdings konkret aussehen kann, wird uns die Zukunft zeigen.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich schon heute an die bestehenden Vorschriften halten. Kümmern Sie sich um dieses Thema, um für den Tag "X", wenn das Gesetzt zuschlägt, gerüstet zu sein.
Ihre Fragen zum Thema Zeiterfassung beantworten Ihnen meine Gastautoren

Dieter Kutschus
Dieter Kutschus
DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH
Telefon: +49 (0)711 709600
E-Mail: info@digi-zeiterfassung.de

Christoph Sammet
Christoph Sammet
Kanzlei Sammet
Telefon: +49 (0)711 49050235
E-Mail: info@sammet-law.de

Klaus Steinseifer
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