Der Tipp des Monats | Mai 2024
Pflicht zur Unternehmensplanung
Ein Gastbeitrag von meinem Partner, Heiko Geiger, awicontax GmbH & Co. KG
Pflicht zur Unternehmensplanung,
nicht nur in der Finanzplanung gemäß StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern (u. a. GmbH, GmbH & Co. KG, AG)
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des StaRUG eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Stabilität der Unternehmen in wirtschaftlichen Krisenzeiten frühzeitig zu erkennen.
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Heiko Geiger
Heiko Geiger
awicontax GmbH & Co. KG
Diplom Betriebswirt (BA), Steuerberater, Unternehmer
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Seminarleiter, Referent, Berater und Autor im Handwerk
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Klaus Steinseifer
Herausgeber
Klaus Steinseifer
Bankkaufmann, Maler- und Lackierermeister, Seminarleiter, Referent, Berater und Autor im Handwerk, Herausgeber des monatlichen Newsletters Der Steini
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